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  Allgemeine Vertragsbedingungen von MarketingResultant
zur Verwendung im kaufmännischen Verkehr
 

1.

Geltung der Vertragsbedingungen

1.1

Die allgemeinen Vertragsbedingungen von MarketingResultant gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

1.2

Die allgemeinen Vertragsbedingungen von MarketingResultant gelten auch dann, wenn MarketingResultant trotz entgegenstehender oder abweichender Vertragsbedingungen des Kunden den Auftrag ohne ausdrücklichen Widerspruch gegen die Geltung der entgegenstehenden Vertragsbedingungen ausführt.
   

2.

Inhalt und Durchführung der Verträge

2.1

Die einzelnen Verträge beschreiben die von MarketingResultant zu erbringenden Leistungen und Lieferungen.

2.2.

Die Ausführung der von MarketingResultant nach dem Einzelvertrag geschuldeten Leistungen bestimmt MarketingResultant, soweit der Einzelvertrag hierzu keine Regelung enthält. Nachträglich vom Kunden geäußerte Wünsche wird MarketingResultant nach Möglichkeit berücksichtigen; ein Weisungsrecht des
Kunden besteht nicht.
   

3.

Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1.

Soweit die Vertragserfüllung durch MarketingResultant eine Mitwirkung des Kunden erfordert, wird der Kunde die erforderliche Mitwirkungsleistung rechtzeitig und kostenlos erbringen.

3.2.

Soweit der Kunde MarketingResultant Datenträger zur Verfügung stellt, garantiert der Kunde, dass die Datenträger inhaltlich und technisch mängelfrei sind. Sollten MarketingResultant aus der Verwendung mangelhafter Datenträger des Kunden Schäden entstehen, verpflichtet sich der Kunde zum Ersatz dieser Schäden; der Kunde wird MarketingResultant insoweit auch von Ansprüchen Dritter freihalten.
   

4.

Abnahme

4.1.

Die Abnahme gilt 30 Tage nach Erbringung der Leistung und Aufforderung zur Abnahme als erfolgt. MarketingResultant verpflichtet sich, den Kunden bei Beginn dieser Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen.
4.2. MarketingResultant ist berechtigt, die geschuldete Gesamtleistung innerhalb der vereinbarten Leistungsfrist in Teilleistungen zu erbringen. Der Kunde ist zur Abnahme von Teilleistungen verpflichtet. Als Teilleistung sind insbesondere in sich abgeschlossene Phasen der vertraglich geschuldeten Gesamtleistung anzusehen; dazu gehört auch die Vorlage eines schriftlich ausgearbeiteten Konzeptes.
   

5.

Vergütung

5.1.

Alle vereinbarten Vergütungen sind Nettopreise. Mehrwertsteuer wird nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen gesondert berechnet.

5.2.

Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart worden, wird MarketingResultant auf Grundlage der MarketingResultant Tätigkeitsberichte abrechnen. Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich.
   

6.

Reisekosten

6.1.

Begriff der Dienstreise
Eine Dienstreise im Sinne dieser Richtlinien liegt vor, wenn ein Mitarbeiter  aus dienstlichen Gründen vom Ort seiner regelmäßigen Arbeitsstätte  abwesend ist.

6.2.

Begriff der Reisezeit
Jede Dienstreise ist auf die kürzeste, unbedingt notwendige Zeit zu  beschränken.
Die Fahrt zum Reiseziel und zurück ist auf der kürzesten  direkten Strecke mit den wirtschaftlichsten Verkehrsmitteln durchzuführen.  Bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit eines Verkehrsmittels sind nicht nur  die reinen Fahrtkosten, sondern auch die Fahrtzeit und die  Mehraufwendungen bzw. Einsparungen an sonstigen Reisekosten zu  berücksichtigen. Als Reisetag gilt der Kalendertag von 00.00 bis 24.00 Uhr.

6.3.

Begriff der Reisekosten
Als Reisekosten gelten alle Mehraufwendungen, die durch eine  Dienstreise unmittelbar verursacht werden. Dazu gehören die Fahrtkosten,  der Verpflegungsmehraufwand, die Übernachtungskosten und die  nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Nebenkosten (z. B.  Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, Flugplatzgebühren und  Telefongespräche).

6.4.

Reisekosten:  EUR 0,50 je gefahrenen Kilometer,
Flugkosten (Business Class) und Bahnkosten (1.Klasse)  sowie
Mietwagen- und Taxikosten werden nach Beleg abgerechnet.

6.5. 

Übernachtungen und Spesen werden nach Beleg berechnet.
   

7.

Zahlungen

7.1. 

Rechnungen sind sofort nach Eingang ohne jegliche Abzüge zur Zahlung fällig.

7.2.

Zahlt der Kunde auf eine Mahnung nicht unverzüglich, ist MarketingResultant berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

7.3.

Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten, von MarketingResultant anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
   

8.

Eigentumsvorbehalt

8.1.

MarketingResultant behält sich das Eigentum an gelieferter Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und instand zu halten. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen der Ware, bei einem Umzug oder Besitzerwechsel sowie bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Kunde verpflichtet, MarketingResultant unverzüglich schriftlich zu informieren.

8.2.

Eine Verarbeitung oder Umbildung der von MarketingResultant gelieferten Ware durch den Kunden erfolgt stets für MarketingResultant. Bei Verbindung oder Vermischung der gelieferten Ware erwirbt MarketingResultant Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von MarketingResultant gelieferten Ware zu der anderen, verbundenen oder vermischten Sache zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. MarketingResultant verpflichtet sich, ihr zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt.
   

9.

Gewährleistung, Haftung

9.1.

Soweit die Leistung aus Gründen, die MarketingResultant zu vertreten hat, mangelhaft ist, ist MarketingResultant nach eigener Wahl nur zur Nachbesserung bzw. zur Ersatzlieferung verpflichtet. Ist MarketingResultant zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage oder verzögert sich die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die MarketingResultant zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen.

9.2.

Ist die Nichteinhaltung einer vertraglich vereinbarten Liefer- oder Leistungszeit auf höhere Gewalt oder den Eintritt sonstiger Ereignisse zurückzuführen, die nicht im Verantwortungsbereich von MarketingResultant liegen, so sind Schadensersatz-ansprüche des Kunden ausgeschlossen, die Liefer- oder Leistungsfrist verlängert sich angemessen.

9.3.

Weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen –, insbesondere eine Haftung für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden sind ausgeschlossen, soweit sich aus den Regelungen des folgenden Absatzes 9.4. nichts anderes ergibt.

9.4. 

Der Haftungsausschluß gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der MarketingResultant beruht oder wenn der Kunde wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.

9.5.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder sogenannter Kardinalspflichten ist die Haftung von MarketingResultant beschränkt auf den Ersatz vertragstypischer und vorhersehbarer Schäden, im übrigen jedoch nach Maßgabe des vorstehenden Absatz 9.4. ausgeschlossen.
   

10.

Sonstiges

10.1.

Alle Angebote von MarketingResultant sind freibleibend.

10.2.

Die Abtretung von vertraglichen Ansprüchen des Kunden gegen           MarketingResultant ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von    MarketingResultant  zulässig.

10.3.

Mit MarketingResultant geschlossene Verträge unterliegen deutschem  Recht; das gilt auch für Verträge mit ausländischen Kunden.

10.4. 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mainz.